Innovationen für die Medizin

Seminar

15. AMG-Novelle: Auswirkungen in Forschung, Klinik und Praxis
Umgang mit zellbasierten Verfahren

1. Dezember 2009
10:30 bis 17:00 Uhr
Veranstaltungsort:
Kolping Akademie, Kolpingplatz 1, 97070 Würzburg


Nachdem der Bundestag bereits am 18. Juni 2009 das "Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften" und damit die 15. AMG-Novelle in 2. und 3. Lesung verabschiedet hat, hat nun auch der Bundesrat im 2. Durchgang abschließend darüber beraten. Damit hat das Gesetz die letzte Hürde genommen und ist im Juli in Kraft getreten.

Download Programmflyer und Anmeldeformular als PDF-Datei

Was bietet das Seminar

Das Seminar bietet einen Überblick über die Änderungen im Arzneimittelgesetz. Besonderer Schwerpunkt sind Änderungen, die sich für die Arzneimittel für neuartige Therapien ergeben.

Themen

  • Definition und Begrifssbestimmungen
    Der Arzneimittelbegriff wurde geändert. Neben einer Einführung eines zweigliedrigen Arzneimittelbegriffs (Bestimmung und Funktion) wird in einem eigenen Absatz die sog. Zweifelsfallregel aus der Richtlinie 2001/83/EG übernommen. Erzeugnisse sind also auch dann Arzneimittel, wenn nur ein kleiner Teil der Inhaltsstoffe pharmakologisch wirksam ist.
    Neue Begriffsbestimmungen gibt es u. a. für Arzneimittel für neuartige Therapien, Rekonstitution, anthroposophische Arzneimittel, Verbringen und Einfuhr.

  • Anpassung an EG-Verordnungen
    Für Arzneimittel für neuartige Therapien (z. B. Tissue Engineering Produkte) wurden sachgerechte Regelungen getroffen, damit die Versorgung der Patientinnen und Patienten mit diesen wichtigen zukunftsträchtigen Arzneimitteln sichergestellt werden kann. Solche Arzneimittel müssen, auch wenn sie für einen Patienten individuell hergestellt werden, alle Qualitätskriterien erfüllen und bedürfen einer zentralen Zulassung durch die EMEA.

  • Ausweitung der Arzneimittelsicherheit
    Zur weiteren Verbesserung der Arzneimittel- und Patientensicherheit wurde das Verbot von Arzneimittelfälschungen auf Wirkstoffe ausgedehnt. Mit dem Anwendungsverbot bedenklicher Arzneimittel wird eine Strafbarkeitslücke geschlossen. Außerdem werden Arzneimittel, die vom Arzt selbst zur Anwendung an seinen eigenen Patienten hergestellt werden, unter den Sicherheitsschirm des Arzneimittelgesetzes gefasst.

  • Herstellungserlaubnis und Einfuhr
    Optional gibt es nun für Prüflabors für die Prüfung und Freigabe eine Herstellungserlaubnis. Der Leiter der Qualitätskontrolle und der Leiter Herstellung entfallen als Voraussetzung zur Entscheidung über das Erlangen der Herstellungserlaubnis.

  • Klinische Prüfung
    Neuer Versagensgrund: auch die Ethikkommission kann ihre zustimmende Bewertung zurücknehmen bzw. widerrufen, wenn die erforderlichen Voraussetzungen wegfallen oder bei Erteilung nicht vorlagen. Kommen zugelassene Arzneimittel in einer klinischen Prüfung zum Einsatz, gilt nun für die Dokumentation und Meldung von Nebenwirkungen die GCP-Verordnung.

  • Pharmakovigilanz
    Die zuständige Bundesoberbehörde kann einen Zulassungsinhaber dazu verpflichten, ein Risikomanagementsystem einzuführen. Die Sachkenntnis des Stufenplanbeauftragten entspricht nun EU-Recht. Vorlageverpflichtungen und Ausnahmen der Berichte über die Unbedenklichkeit von Arzneimitteln wurden weiter differenziert.


Teilnehmerkreis

  • Personen aus Praxis, Klinik und Forschung, die mit zellbasierten Verfahren arbeiten
  • Entscheidungsträger aus Institutionen
  • Mitarbeiter von Behörden

Unterlagen zum Kurs

Vortragsunterlagen (Download nur für Teilnehmer)
Vortragsfolien Dr. Brucklacher (PDF 300 kB)
Vortragsfolien Prof. Dr. Walles (PDF 1.2 MB)
Vortragsfolien Dr. Herzog (PDF 3.3 MB)
Flipchart-Notizen Prof. Dr. Walles (JPG 400 kB)
Flipchart-Notizen Dr. Herzog (JPG 400 kB)

Links zu Gesetzestexten:
Kostenverordnung für Amtshandlungen des Paul-Ehrlich-Instituts nach dem Arzneimittelgesetz
Verordnung (EG) Nr. 1394/2007 über Arzneimittel für neuartige Therapien
Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln(Arzneimittelgesetz - AMG)

Referenten

Dr. Ulrike Brucklacher

Fachanwältin für Medizinrecht ,
Völker & Partner, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Reutlingen


Prof. Dr. Heike Walles

Lehrstuhl Tissue Engineering und Regenerative Medizin,
Universität Würzburg


Dr. Regina Herzog

Abteilung Innere Medizin I, Hämatologie, Onkologie u. Stammzelltransplantation,
Medizinische Universitätsklinik Freiburg


Moderation

Ulrike Schwemmer

1. Vorsitzende
Deutsche Gesellschaft für Regenerative Medizin



Leistungen und Preise

Die Teilnahmegebühr inklusive Teilnehmerunterlagen, Kaffeepausen, Mittagessen und Kaltgetränken beträgt € 500,-. Für Mitglieder des Forum MedTech Pharma und der Gesellschaft für Regenerative Medizin reduziert sich die Gebühr auf € 375,-.

Anmeldung

Bitte melden Sie sich mit dem Programmflyer an.

Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung mit näheren Hinweisen zu Veranstaltungsort und Ablauf sowie eine Rechnung. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt und richtet sich nach dem Eingang der Anmeldungen.
Anmeldeschluss: 27. November 2009

Stornierung

Die Stornierung der Anmeldung ist bis zum 24. November 2009 möglich. Danach bzw. bei Nichterscheinen des Teilnehmers ist die gesamte Gebühr zu entrichten. Eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers ist nur nach Absprache möglich. Das Forum MedTech Pharma e.V. ist berechtigt, eine Veranstaltung aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen abzusagen. In diesem Fall werden bereits geleistete Teilnahmegebühren erstattet. Ein Anspruch des Teilnehmers auf Ersatz von eventuell anfallenden Stornierungs- oder Umbuchungsgebühren für vom Teilnehmer gebuchte Transport- oder Übernachtungskosten ist ausgeschlossen.


Veranstalter

Forum MedTech Pharma e.V. als Plattform für den Cluster Medizintechnik
Ansprechpartnerin: Dr. Maria Henke (henke@medtech-pharma.de)

In Kooperation mit der Deutschen Gesellschaft für Regenerative Medizin (GRM)